Ferdinand Maria Strom — HEROIN Agency
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Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Ferdinand Maria Strom – HEROIN Film & Marketing und seinen Auftraggebern für Leistungen in den Bereichen:
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche/elektronische Auftragsbestätigung, Leistung einer Anzahlung gemäß Ziffer 5 oder Beginn der Leistungserbringung auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung per E-Mail.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Änderungen (Change Requests) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig zur Verfügung: Briefing-Dokumente, Markenrichtlinien, Logofiles, Freigaben von Footage/Musik, einen verbindlichen Ansprechpartner und fristgerechte Rückmeldungen auf Freigabe-Anfragen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte freie Mitarbeiter oder Kreativpartner einzusetzen, insbesondere Riccardo Caruana (Designer). Der Auftragnehmer bleibt alleiniger Vertragspartner.
Alle Preise in EUR. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG — es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Vor Projektbeginn ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung zu leisten. Der Restbetrag ist nach Abnahme, vor Übermittlung der finalen Dateien fällig.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) berechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Der Auftraggeber hat 7 Werktage zur Prüfung. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.
Im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs sind bis zu 2 Korrekturschleifen kostenfrei. Weitergehende Änderungen werden nach Aufwand berechnet.
Alle erstellten Werke sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer.
Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, erstellte Werke zu eigenen Referenz- und Marketingzwecken zu nutzen.
Bei Stornierung durch den Auftraggeber:
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Krefeld. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag davon unberührt.